einfach & natürlich

Wir stellen fest!
Wir beraten Sie!
Wir schlagen Maßnahmen vor!
Wir setzen ökologische Mittel
und Verfahren ein!

mehr über uns erfahren

Aktuelle Informationen

Stadttauben und Gebäude

Hinweise für Hauseigentümer und Verwalter:
Stadttauben gehören zu den wenigen Vogelarten, die in unseren Stadtzentren leben. Sie leben in allen Bezirken Berlins. Als ursprüngliche Felsenbewohner brüten sie bevorzugt an Häuser-fassaden, in Nischen, auf Simsen oder auf Dachböden. Nicht nur alleine wegen ihres traditio-nellen Symbolcharakters gehören sie auch zum Bild unserer Stadt.
An einigen Orten in der Stadt bereiten Massenansammlungen der Tauben Probleme: Eine Tau-be produziert jährlich 10 bis 12 Kilogramm Nasskot. Dieser harnsäurehaltige Kot trägt mit seiner ätzenden Wirkung zur Zerstörung der Bausubstanz bei. Zahlreiche Bürger fühlen sich durch ständiges Gurren großer Taubenschwärme belästigt, sie empfinden Taubenkot als ekelerre-gend sowie als Minderung ihrer Wohnqualität - sofern Balkone, Fensterbretter usw. davon betroffen sind. Durch hohe Reinigungskosten entstehen Eigentümern und Verwaltern wirtschaftli-che Verluste und Konflikte mit den Mietern.
Außer Gebäudeschäden und Belästigungen können Tauben auch für Menschen ge-sundheitliche Risiken mit sich bringen: Eine Reihe von Schädlingen und sogenannten Lästlin-gen können von den Brutplätzen in den Wohn- und Arbeitsbereich des Menschen überwechseln.
Gerade für durch Krankheiten oder medikamentöse Behandlungen immungeschwächte Men-schen kann der Kontakt mit Taubenkot unter bestimmten Bedingungen eine konkrete Gefahr bedeuten.
Wichtig ist deshalb, dass bei einer eventuell notwenigen Beseitigung von vor Witte-rungseinflüssen geschütztem, trockenem Taubenkot keinesfalls immungeschwächte Personen eingesetzt werden dürfen.
Insgesamt gilt auch hier:
"Vorbeugen ist besser als heilen"

Folgende Maßnahmen können Eigentümer und Verwalter ergreifen:

  • Sicherungsmängel auf Dachböden und an Wohngebäuden sollten behoben werden. Insbesondere sollten eventuelle Schäden an Dächern umgehend abgedichtet und Dach- und Treppenhausfenster nur zum kurzen Lüften geöffnet werden und ansonsten ver-schlossen bleiben.
  • Wohnungsleerstand sollte vermieden und eventuelle Sicherungsmaßnahmen durchge-führt werden (zum Beispiel zerbrochene Fensterscheiben ersetzen).
  • Besonders in Innenhöfen sollte auf Sauberkeit geachtet werden.
  • Das Taubenfüttern aus Fenstern, Balkonen oder auf Höfen sollte über die Hausordnung oder den Mietvertrag untersagt werden.
  • Wo es möglich, nötig und sinnvoll ist, sollten Taubenvergrämungseinrichtungen installiert werden

Achtung: Die Verwendung von klebenden Pasten ist aus Tierschutzgründen verboten!

Landesamt für Gesundheit und Soziales, Sächsische Str. 28-30, 10707 Berlin.
Herr Kadler Tel. 9012- 8319.
E-mail: detlef.kadler@lageso.verwalt-berlin.de

Zurück