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Gesundheitsschädlinge

Das Infektionsschutzgesetz definiert Gesundheitsschädlinge als Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.
Die Beobachtung der Befallsituation und zeitnahe Bekämpfung insbesondere der Wanderratten unter Berücksichtigung des für Menschen und Haustiere möglichen Risikopotenzials sind wichtige vorbeugende Maßnahmen im Infektionsschutz.

Der aus- und fortgebildete Schädlingsbekämpfer nimmt dabei zunehmend eine bedeutende Rolle ein. Der Ansprechpartner insbesondere für Gebäudeeigentümer, Wohnungsverwaltungen usw. beim Auftreten von Gesundheitsschädlingen ist in erster Linie das zuständige Gesundheitsamt. Aber auch alle Bürger sind aufgerufen, festgestellten Befall anzuzeigen.

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