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Taubenzeckenbefall in Altbauten

Beim Aus- und Umbau von Dachgeschossen gibt es einen wichtigen gesundheits-prophylaktischen Aspekt, der bereits bei der Umbauplanung beachtet werden sollte, wenn früher oder derzeit Taubenbesiedelung vorgelegen hat bzw. vorliegt. Dort, wo Tauben waren, können sich Taubenzecken über Jahre hinaus halten.
Taubenzecken sind in erster Linie Taubenparasiten, die aber auch den Menschen in seiner Wohnumgebung belästigen. Sie halten sich tagsüber vorwiegend in Ritzen und Fugen des Dachstuhles und des Mauerwerkes, im Dielebereich, hinter Holzwerkleidungen und unter Schüttungen auf.
Die ausschließlich parasitär lebenden Taubenzecken dringen dann in den menschlichen Wohnbereich ein, wenn sich auf einem Dachboden oder in leerstehenden Wohnungen von Altbauten bzw. Gebäudeteilen wegen bestehender baulicher Mängel über längere Zeit (mehr als zwei Jahre) sehr viele Tauben ansiedeln und nisten konnten. Dies gilt auch dann, wenn die eigentlichen Wirtstiere - die Tauben - wegen Vergrämungsmaßnahmen, Dachsanierungen u.ä. das Gebäude bereits wieder verlassen haben.
Der Stich der Taubenzecke ist kaum schmerzhaft, kann aber zu heftigen allergischen Reaktionen mit Fieber und Übelkeit bis hin zur Schockreaktion führen.
Bekämpfungsmaßnahmen sind wegen der Verbergeorte der Tiere zu einem späteren Zeitpunkt äußerst aufwendig und kostenintensiv!
Da beim Ausbau der von Tauben besiedelten Gebäudeteile häufig die erforderliche Schädlingsbekämpfung unterbleibt, dringt diese Zeckenart immer wieder in den neugeschaffenen Wohnbereich ein. Daher werden folgende Maßnahmen empfohlen:
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Das Dachgeschoss bzw. die zu renovierenden oder sanierenden Gebäudeteile sollten auf aktuellen bzw. früheren Taubenbesatz überprüft werden (ggf. sollten dazu Mieter und Vermieter befragt werden)
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Bei nachgewiesenem Taubenbesatz sollte ein erfahrener ausgebildeter Schädlingsbe-kämpfer mit der exakten Befallsermittlung hinsichtlich der Taubenzecken beauftragt werden.
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Ist der Befall von Taubenzecken festgestellt worden, ist die Bekämpfung vor Beginn der Bauphase unbedingt erforderlich! Die Bekämpfungsmaßnahme sollte dann durch einen entsprechend ausgebildeten Schädlingsbekämpfer in Zusammenarbeit mit den für den Ausbau beauftragten Firmen erfolgen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Impressum:
Landesamt für Gesundheit und Soziales, Sächsische Str. 28-30, 10707 Berlin.
Rückfragen: Herr Kadler Tel. 9012 8319
E-mail: .detlef.kadler@lageso.verwalt-berlin.de
Für den Inhalt verantwortlich: Abt. I,
V.i.S.d.P. Silvia Kostner

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